K wie Kaution:
Eine Kaution ist eigentlich nicht üblich bei Autoleasing. Zur Zahlung einer Kaution wird der Leasingnehmer nur dann verpflichtet, wenn er keine Anzahlung leisten kann, oder auch die erste fällige Leasingrate nicht bezahlen kann. Aus welchen Gründen auch immer.
Eine Verzinsung sollte vereinbart werden. Die Kaution dient der Leasinggesellschaft als Sicherheit bei etwaigen Streitigkeiten.
AO Team

Februar 3rd, 2011
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